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Wichtiges Update zur außerklinischen Intensivpflege (AKI)

Rechte, Pflichten & Begutachtung – das müssen Patient:innen & Angehörige jetzt wissen! 💙

Liebe Leserinnen und Leser,
die außerklinische Intensivpflege (AKI) steht aktuell mehr denn je im Fokus.
Viele Patient:innen und Angehörige fragen sich:
Wer entscheidet eigentlich über die AKI?
Welche Rechte habe ich – und was darf die Krankenkasse eigentlich nicht?

Wir erklären Ihnen heute Schritt für Schritt, was Sie wissen müssen – verständlich, praxisnah und auf dem aktuellen Stand.

🔵 1. Krankenkassen dürfen nicht entscheiden, ob AKI vorliegt

Immer wieder erreichen uns Rückmeldungen wie:

„Meine Krankenkasse hat geschrieben, AKI liegt nicht vor.“
„Die Kasse will den Versorgungsort ändern.“

Das ist nicht zulässig! ❌
Die Krankenkasse darf keine medizinische Entscheidung darüber treffen,

  • ob eine außerklinische Intensivpflege (AKI) erforderlich ist,
  • welches Setting geeignet ist oder
  • wo die Pflege stattfinden muss.

➡️ Die Beurteilung liegt ausschließlich beim Medizinischen Dienst (MD).
➡️ Die Entscheidung über den Versorgungsort liegt beim Patienten!

🔵 2. Das Wahlrecht des Patienten bleibt oberstes Gebot

Jede:r Patient:in hat das Recht, selbst zu entscheiden, wo die Pflege stattfinden soll:

🏠 Zuhause – im gewohnten Umfeld, mit vertrauter Umgebung
👥 In einer ambulant betreuten Intensiv-Wohngemeinschaft
🏥 In einer stationären Einrichtung

👉 Die Krankenkasse darf diesen Wunsch nur dann infrage stellen,
wenn der MD eindeutig nachweist, dass der gewünschte Ort medizinisch ungeeignet oder gefährlich wäre.
In der Praxis ist das selten.

💬 Kurz gesagt: Ihr Zuhause, Ihre Entscheidung!

🔵 3. MD-Begutachtung: Vor-Ort wird jetzt zur Regel

Viele Angehörige kennen das noch: Früher hat der Medizinische Dienst oft „nach Aktenlage“ entschieden.
Das ändert sich nun deutlich.

Bei AKI-Fällen gilt heute:
✔️ Der Gutachter muss den Patienten persönlich sehen
✔️ Der Zustand wird vor Ort real bewertet
✔️ Die Wohnsituation und Umgebung fließen in die Beurteilung ein
✔️ Die Beatmungssituation wird objektiv eingeschätzt

🎯 Ziel: Fehlentscheidungen vermeiden – besonders bei ungerechtfertigten Ablehnungen.

🔵 4. Dokumentationspflichten – das wichtigste Beweismittel

Pflegedienste und Angehörige müssen die Pflege lückenlos dokumentieren, z. B.:
🩺 Beatmungsparameter
📈 Monitoringwerte
💨 Kanülenverhalten & Sekretmanagement
⚕️ Notfallsituationen & Reaktionen
🧾 Pflegerische Maßnahmen & Therapien

Warum ist das so wichtig?
👉 Weil diese Dokumentation beim MD-Gutachten als Beweismittel dient.

Je klarer dokumentiert ist, dass Intensivpflege notwendig ist,
desto schwerer kann die Krankenkasse Leistungen kürzen oder ablehnen.

💬 „Wer dokumentiert, schützt sich – und seine Patientenrechte.“

🔵 5. Fristen & Ablauf – so läuft das Gutachtenverfahren

Die Krankenkasse muss das Gutachten beim Medizinischen Dienst beauftragen.
Der MD hat in der Regel:
⏰ 5 Wochen Zeit, das Gutachten zu erstellen.

Nur in Ausnahmefällen darf das länger dauern – und das auch nur mit begründeter Verzögerung.

💡 Wichtig:
Wenn die Frist ohne triftigen Grund überschritten wird, gilt die Leistung häufig vorläufig als genehmigt.

So beschleunigen Sie den Prozess:

✔ Arztberichte und Pflegeunterlagen vollständig bereithalten
✔ Pflegedokumentation regelmäßig aktualisieren
✔ Stellungnahme des Pflegedienstes anfordern
✔ Sofort auf Terminvorschläge reagieren
✔ Dringlichkeit schriftlich begründen (z. B. Entlassung, Pflegeabbruch droht)

🔵 6. Rechte der Patient:innen & Angehörigen

Sie haben mehr Rechte, als viele denken – und sollten sie unbedingt kennen:

✔ Einsicht in das gesamte Gutachten
✔ Zweitbegutachtung, wenn das Ergebnis fehlerhaft erscheint
✔ Widerspruchsrecht bei falschen Entscheidungen
✔ Freie Wahl des Versorgungsortes
✔ Anwesenheitsrecht beim MD-Termin
✔ Eigene Schilderung der Situation
✔ Begleitung durch Vertrauensperson oder Pflegefachkraft

💬 Sie müssen nichts akzeptieren, was medizinisch oder rechtlich nicht korrekt ist.

🔵 7. So sichern Sie das beste Ergebnis

Damit das Verfahren erfolgreich verläuft, gilt: Gute Vorbereitung ist alles.

🗂️ Vorbereitung:

  • Arztbriefe, Beatmungsprotokolle, Pflegedokumentation sammeln

👩‍⚕️ Beim MD-Termin:

  • Persönlich anwesend sein
  • Versorgungslast und Alltag ehrlich schildern
  • Pflegedienst einbeziehen

📄 Nach dem Termin:

  • Jede Ablehnung prüfen lassen
  • Widerspruch nicht scheuen – über 60 % werden nachträglich korrigiert!

💬 Fazit: Ihre Rechte schützen – Ihre Stimme zählt

Die außerklinische Intensivpflege ist mehr als eine Leistung – sie ist eine Lebensgrundlage.
Darum ist es wichtig, dass Patient:innen, Angehörige und Pflegedienste ihre Rechte kennen und konsequent wahrnehmen.

Bei Wiehler & Wiehler stehen wir Ihnen dabei zur Seite – mit Erfahrung, Kompetenz und Herz.
Denn Pflege ist nicht nur unser Beruf – sie ist unsere Verantwortung. 💙

❓ Haben Sie Fragen zur außerklinischen Intensivpflege oder zur Begutachtung durch den MD?

Wir beraten Sie gerne – persönlich, verständlich und kompetent.

➡️ Kontaktieren Sie uns über unser Formular oder telefonisch – wir sind für Sie da.

📰 Demnächst auf unserem Blog:
„AKI gekürzt darf die Krankenkasse das einfach?“

Mit herzlichen Grüßen 💙
Ihr Team von Wiehler & Wiehler
Pflege. Menschlich. Echt.

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