Zum Hauptinhalt springen

Mit Würde, Nähe und fachlicher Kompetenz

Ambulante Pflege

Unsere ambulante Pflege passt sich Ihrem Alltag an:
persönlich, verlässlich und würdevoll.

Unsere Bereiche der ambulanten Pflege

Unsere ambulante Pflege schenkt Ihnen die Sicherheit, auch im eigenen Zuhause selbstbestimmt leben zu können. Mit viel Einfühlungsvermögen und fachlicher Kompetenz stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es um die tägliche Pflege und medizinische Versorgung geht. Wir begleiten Sie individuell und verlässlich, mit großem Respekt vor Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen.

Antworten auf Ihre Fragen

Häufige Fragen rund um die ambulante Pflege

Wie viel kostet die ambulante Pflege?
Die Kosten für ambulante Pflegeleistungen richten sich nach dem Pflegegrad und dem individuellen Bedarf. Pflegekassen übernehmen – je nach Pflegegrad – monatliche Sachleistungsbeträge gemäß § 36 SGB XI. Für Pflegegrad 2 bis 5 liegen diese zwischen ca. 724 € und 2.095 € (Stand 2025). Reichen diese Beträge nicht aus, können private Zuzahlungen erforderlich sein. Medizinische Leistungen nach ärztlicher Verordnung werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen (§ 37 SGB V).
Was sind die Voraussetzungen für eine ambulante Pflege?

Voraussetzung für ambulante Pflegeleistungen ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad (1–5). Für medizinische Leistungen (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe) ist zusätzlich eine ärztliche Verordnung erforderlich. Die pflegerische Versorgung muss im häuslichen Umfeld möglich und sinnvoll sein.

Welche Leistungen bietet ein ambulanter Pflegedienst?

Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt je nach Bedarf:

  • Grundpflege: Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung, Mobilisation

  • Behandlungspflege: Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen, Vitalzeichenkontrolle (mit ärztlicher Verordnung)

  • Hauswirtschaftliche Hilfe: Reinigung, Wäschepflege, Einkäufe

  • Pflegeberatung & Angehörigenanleitung

  • Organisation und Unterstützung bei Anträgen, Rezepten und Terminen

Alle Leistungen werden individuell geplant und im persönlichen Pflegevertrag festgehalten.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt – formlos, schriftlich oder telefonisch. Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), der einen Begutachtungstermin durchführt. Auf Basis dieser Einschätzung entscheidet die Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und Vorbereitung des Begutachtungstermins.

Unsere Leitungsebene

Timo Klose

Pflegedienstleitung der ambulanten Pflege

Pflegefachkraft

Tel.: 0 87 21 – 12 20 7

Pflegerin Kathrin Sanchez Lopez

Katrin Moosmüller

Bereichsleitung Tourenpflege

Pflegefachkraft

Tel.: 0 87 21 – 12 20 7

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung?

Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung! Wir sind jederzeit für Sie da.