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Für Sie da

Außerklinische Intensivpflege

Unsere außerklinische Intensivpflege bietet schwerstkranken Menschen umfassende Versorgung und individuelle Betreuung.

Unsere Bereiche der außerklinischen Intensivpflege

Unsere außerklinische Intensivpflege ermöglicht schwerstpflegebedürftigen Menschen ein sicheres und würdiges Leben in den eigenen vier Wänden. Mit fachlicher Kompetenz und viel Einfühlungsvermögen übernehmen wir die medizinische Versorgung und individuelle Betreuung.

Antworten auf Ihre Fragen

Häufige Fragen rund um die außerklinische Intensivpflege

Was versteht man unter außerklinischer Intensivpflege?
Unter außerklinischer Intensivpflege versteht man die hochqualifizierte, medizinisch notwendige Pflege von Menschen mit intensivem Überwachungs- und Behandlungsbedarf außerhalb eines Krankenhauses – meist im häuslichen Umfeld oder in spezialisierten Wohngemeinschaften. Ziel ist es, die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten oder zu verbessern und gleichzeitig eine 24-Stunden-Versorgung auf fachpflegerischem Niveau sicherzustellen.
Was kostet die außerklinische Intensivpflege?
Die Kosten für die außerklinische Intensivpflege richten sich nach dem individuellen Pflegebedarf, der Anzahl der täglich benötigten Fachpflegekräfte sowie der gewählten Versorgungsform (z. B. häusliche Intensivpflege oder Intensiv-WG). In der Regel werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung für eine intensivmedizinische Versorgung vorliegt.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Finanzierung erfolgt in den meisten Fällen über die gesetzliche Krankenversicherung (§ 37 SGB V). Zusätzlich können Pflegekassen (§ 36 SGB XI) sowie bei Bedarf auch Sozialhilfeträger (§ 61 SGB XII) herangezogen werden. Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme.
Gibt es einen Eigenanteil?

In der Regel entstehen geringe Eigenanteile für die Betroffenen oder Angehörigen – vor allem, wenn alle Voraussetzungen erfüllt und die Leistungen korrekt beantragt wurden. Bei zusätzlichen Komfortleistungen oder abweichenden individuellen Situationen kann ein Eigenanteil anfallen.

Wie wird der Pflegebedarf festgestellt?
Die Notwendigkeit einer außerklinischen Intensivpflege wird durch einen behandelnden Arzt festgestellt und durch eine ärztliche Verordnung dokumentiert. Auf Basis dieser Verordnung stimmen Krankenkassen und Pflegedienst den konkreten Versorgungsplan ab.
Wer hilft bei der Klärung der Kostenübernahme?
Unser Team unterstützt Sie umfassend bei der Antragstellung, Kommunikation mit den Kostenträgern und der Klärung aller Formalitäten. Gerne beraten wir Sie individuell und persönlich.

Unsere Leitungsebene

Amar Ganic

Pflegedienstleitung der außerklinischen Intensivpflege

B.Sc. Gesundheits- & Pflegemanagement

Tel.: 0 87 21 – 12 20 7

Nicole Prager

Wohnbereichsleitung der außerklinischen Intensivpflege

Pflegeexpertin der außerklinischen Intensivpflege

Tel.: 0 87 21 – 12 20 7

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung?

Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung! Wir sind jederzeit für Sie da.